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Donnerstag, den 01. Dezember 2011

Mitgewählt = mitgefangen???

Wieder einmal zeigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass es mit der Einhaltung der im Grundgesetz garantierten Rechte der Bürger in Deutschland nicht zum Besten steht. / Ute Klingbiel, Bad Doberan

Ute Klingbiel, Juristin

Im Jahr 2007 wurden zwei Studenten während des G8-Gipfel in Heiligendamm fünf Tage vorsorglich von den Behörden festgenommen. Die beiden Demonstranten hatten Transparente in ihrem Auto mit den Aufschriften: „freedom for all prisoners“ und „free all now“. Dies reichte für die Polizei und für deutsche Gerichte, denen die Sache insgesamt sieben Mal zur Entscheidung vorlag (lt. eines Demonstranten), als Hinweise auf das mögliche Begehen von Straftaten. Im konkreten Fall, den Aufruf zur Befreiung von Gefangenen.

Immer wieder werden politische Proteste von CDU-Innenministern zum Anlass genommen, mit  unverhältnismäßigem Einsatz von Gewalt und Kriminalisierung der Teilnehmenden die Bevölkerung von der Teilnahme abzuschrecken. 

So wurde in den 80iger Jahren in Bayern beim Protest gegen die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf Tränengas gegen friedliche Demonstranten eingesetzt. Als diese sich und ihren Kindern zum Schutz Jacken und Tücher vor das Gesicht legten, sprach man von Vermummung. Seitdem gibt es das Vermummungsverbot bei Demonstrationen! 

Inzwischen ist der Handlungsspielraum von Regierungsseite stark ausgedehnt worden. Prävention ist nun das Schlagwort. Es reichte im Oktober 2010 die „Wahrscheinlichkeit, weitere politisch motivierte Straftaten zu begehen“ aus, um 500 Ermittlungsverfahren der Lüneburger Staatsanwaltschaft gegen Atomkraftgegner einzuleiten.  Zur “Erleichterung weiterer, künftiger Ermittlungsarbeiten” wurden Erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt.

Der skandalöse Polizeieinsatz in Stuttgart, ist entweder den CDU-Wählern nicht mehr in Erinnerung oder es war ihnen vielleicht sogar recht. Ebenso in MV. Offenbar haben einige vergessen, wie der alte und neue Innenminister der CDU Caffier mit aller Entschlossenheit und einer Energie, die man sich z. B. bei der Bekämpfung der rechten Szene von ihm wünschen würde, gegen Demonstranten und Umweltschutzorganisationen in Lubmin letzten Jahres vorging. Strafanzeigen, Briefe an die Zentrale einer Organisation und Drohung, er werde sich beim Bundesfinanzministerium dafür einsetzen, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werde, sind nur die Spitze seiner Aktivitäten. 

Nun aber zurück nach Heiligendamm. Laut dem EGMR hat Deutschland den beiden Demonstranten die Freiheit zu Unrecht entzogen und damit gegen die Menschenrechtskonvention - das Freiheitsrecht aus Art. 5 sowie die Versammlungsfreiheit aus Art. 11 der Konvention - verstoßen. 

Schließlich geht es nicht um die Straftaten Einzelner, sondern um Repressionen gegen besonders aktive Menschen, die sich gegen politische Entscheidungen auflehnen. Daher ist der Rechtsanwältin Anna Luczak zuzustimmen, wenn sie sagt: „Gerade vor dem Hintergrund der polizeilichen Praxis, Freiheitsentziehungen als Abschreckungsmethode gegen politische Proteste einzusetzen, ist diese ausdrückliche Einbeziehung der Versammlungsfreiheit sehr zu begrüßen“.

Auch 2007 war der verantwortliche Innenminister Herr Lorenz Caffier. Somit ist es mir eine persönliche Freude, dass dieses Urteil auf einen Vorgang unter seiner Federführung erging (und ihm einmal auf die Finger geklopft wurde). Allerdings finde ich es schade, dass MV durch ihn international unangenehm aufgefallen ist. Vielleicht schaffen wir GRÜNEN es bei der nächsten Wahl mehr Mecklenburger und Vorpommener  davon zu überzeugen, dass es ihr Recht und auch ihre Pflicht ist, ihre Meinung zu äußern. Dass wir die Partei sind, die sensibilisiert reagiert und nicht nach Gutsherrenart regiert. Schließlich ist für uns GRÜNEN das Grundgesetz keine leidige Vorgabe, sondern wir stehen uneingeschränkt dazu: die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist die Würde des Menschen zu schützen (Artikel I Abs. 1 GG).

Das Transparent „free all now“ hätte auch von mir stammen können, denn Freiheit sehe ich als mein höchstes Gut. Deshalb sagt laut und deutlich hier EURE Meinung!

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